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<channel><generator>iloblog 1.0</generator><title>Vom Zweifler zum Unternehmer! Feed</title><link>http://www.buchfuehrung-limburg.de/</link><description>&lt;p&gt;Hier finden Sie kompetenten Rat von &quot;Menschen&quot;, die - vielleicht genau wie Sie - an Ihren Traum geglaubt haben! Es läuft nicht immer nur gut. Dann braucht man Hilfe und eine Gemeinschaft, die aus eigener Erfahrung weiß, wie wichtig Motivation und Durchhaltevermögen sind. Also: Kopf hoch, Ärmel hoch, Tips lesen! Bestimmt ist auch was für Sie dabei!!!&lt;/p&gt;</description><item><title>Immer wieder aufraffen ...</title><link>http://iloapp.buchfuehrung-limburg.de/blog/www?Home&amp;post=4</link><description><![CDATA[  Ich glaube, dass Problem haben wir alle. Grade jetzt, wo die Nächte lang sind und die Sonne mit Ihren Strahlen geizt. Aber jeden Tag geschehen auch Dinge, die einen antreiben - man muss halt danach  Ausschau halten .  Ich bin selbstständige Buchhalterin und betreibe seit 2009 die Firma ACONTI Buchführungs*- &amp; Büroservice P. Vohl. Ich habe damals aus der Not eine Tugend gemacht und mir trotz allerschlechtester Startvoraussetzungen (allerdings nur finanziell) den Traum erfüllt - eine eigene Firma. Mit sehr guten Qualifikationen und jahrelanger Erfahrung als freiberufliche Dozentin, aber halt ohne Startkapital gings los - mit der Firma und mit dem Kampf gegen die Windmühlenflügel: Motivationstief, Resignation (die Kundenzahl stagnierte), private Probleme, Erschöpfung ...  ... aber ich bin auch jetzt - nach 2 1/2 Jahren noch immer Rennen und es geht (langsam) aufwärts!!!  Ich habe  jeden Tag Ausschau gehalten  nach Alternativen und fand keine, die mich gereizt hätte. Also - weiter im Text!   Die Kundenzahl ist gestiegen - aber langsam!  Ein Netzwerk hat sich gebildet: Eine Hand wäscht die Andere!  Und in anderen BLOGs fand ich immer wieder Hilfe!  ALSO: Haltet durch, solange ihr eine Einnahmequelle habt und investiert alles übrige Geld in Euren Traum.   Mein Antrieb heute war übrigens ein Programm-Update für mein Buchhaltungsprogramm. Ich hab's aufgespielt und musste immer weiter arbeiten, weil alles frisch und neu und motivierend war.  Dann bis bald! Stellt viele Beiträge ein, damit eine rege Kommunikation entsteht - das motiviert auch.  Eure Pia Vohl    
 ]]></description><pubDate>Tue, 22 Nov 2011 15:55:31 +0000</pubDate><category>Selbstmotivation</category></item><item><title>Wer hat Informationen für mich?</title><link>http://iloapp.buchfuehrung-limburg.de/blog/www?Home&amp;post=3</link><description><![CDATA[  Hallo Kollegen, ich hab' dieses Forum (RECHNUNGSWESEN-Portal.de*) entdeckt und mich - in der Hoffnung auf qualifizierten Rat - mal schnell registriert. Also - im Moment kämpfe ich mit folgendem Problem:  Als selbstständige Buchhalterin betreue ich eine Kundin, die gerade eine UG gegründet hat. Sie hat das Stammkapital - 2.000,0 € bar eingezahlt - so weit - so klar! Sie ist einzige und auch geschäftsführende Gesellschafterin.  Jetzt hat Sie der UG ein Gesellschafterdarlehen gewährt. Gibt es irgendeine Art von Insolvenzsicherung oder wird das Darlehen im Falle der Zahlungsunfähigkeit automatisch als Eigenkapital angesehen???  Hat die Tatsache, ob ein Gesellschafterdarlehen eine Insolvenzabsicherung besitzt - wenn es so etwS GIBT - Einfluss auf die Wahl des Kontos, auf dem ich das Darlehen verbuche??  Für rasche Hilfe wäre ich dankbar! Viele Grüße die_buchhalterin   LINK zum Portal:  http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/messages/buchungssaetze::36/insolvenzsicherung-gesellschafter-darlehen::4936/message20885/#message20885  
 ]]></description><pubDate>Thu, 20 Oct 2011 12:34:25 +0100</pubDate><category>Buchhaltung</category></item><item><title>Wer hat Informationen für mich?</title><link>http://iloapp.buchfuehrung-limburg.de/blog/www?Home&amp;post=2</link><description><![CDATA[  Hallo Kollegen, ich hab' dieses Forum (RECHNUNGSWESEN-Portal.de*) entdeckt und mich - in der Hoffnung auf qualifizierten Rat - mal schnell registriert. Also - im Moment kämpfe ich mit folgendem Problem:  Als selbstständige Buchhalterin betreue ich eine Kundin, die gerade eine UG gegründet hat. Sie hat das Stammkapital - 2.000,0 € bar eingezahlt - so weit - so klar! Sie ist einzige und auch geschäftsführende Gesellschafterin.  Jetzt hat Sie der UG ein Gesellschafterdarlehen gewährt. Gibt es irgendeine Art von Insolvenzsicherung oder wird das Darlehen im Falle der Zahlungsunfähigkeit automatisch als Eigenkapital angesehen???  Hat die Tatsache, ob ein Gesellschafterdarlehen eine Insolvenzabsicherung besitzt - wenn es so etwS GIBT - Einfluss auf die Wahl des Kontos, auf dem ich das Darlehen verbuche??  Für rasche Hilfe wäre ich dankbar! Viele Grüße die_buchhalterin   LINK zum Portal:  http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/messages/buchungssaetze::36/insolvenzsicherung-gesellschafter-darlehen::4936/message20885/#message20885  
 ]]></description><pubDate>Thu, 20 Oct 2011 12:30:58 +0100</pubDate><category>Buchhaltung</category></item><item><title>Vision oder Notlösung?</title><link>http://iloapp.buchfuehrung-limburg.de/blog/www?Home&amp;post=1</link><description><![CDATA[  Ein Buch von Dr. Thomas Fritz heißt: "Wie Sie Ihr Vermögen vernichten". Es beschreibt in sehr anschaulicher Weise in über 50 Fällen das - meistens sogar gut gemeinte - menschliche Versagen bei der privaten Vermögens- und Unternehmensnachfolge und gleichzeitig, wie Sie es besser machen können. Lesen Sie dieses Buch und Sie können Sich, Ihren Lieben und Ihren Mandanten juristische, wirtschaftliche und steuerliche Katastrophen ersparen. Allerdings müssen Sie dafür eine Vorraussetzung erfüllen: Sie müssen Nachfolger eines Unternehmers oder eines Vermögenden sein.  Wenn Sie das nicht sind, sparen Sie sich das mit dem Buch und werden Sie der Unternehmer!  Wollten Sie schon immer mal die Geschicke 'rund um Ihre Arbeit lenken und haben gedacht, anders ging's schneller oder besser oder günstiger - na dann!!! Auf zu neuen Ufern.  Ob man nun schon immer davon geträumt hat, Fisch und Fahrrad zusammenzubringen oder zufällig neben einer schlecht laufenden Dönerbude wohnt, aus der man ein angesagtes, stylisches "American Diner" machen könnte, lederbezogene rote Barhocker mit Chromfüßen und Rockabilly-Servicekräften in knappen Shorts und auf Rollschuhen ... na, Sie wissen schon.  Vielleicht wollen Sie auch einfach aus der Not eine Tugend machen, sind vielleicht um die 50, haben Ihren Job nicht mehr, weil Ihr Arbeitgeber sein Unternehmen in die Insolvenz gewirtschaftet hat. DANN MACHEN SIE ES BESSER!   Hier finden Sie Rat und Hilfe von Menschen, die nicht aus der Theorie sonder aus der Praxis Ihr Wissen beziehen.   Schauen Sie einfach jeden Tag mal 'rein und lassen Sie sich überraschen, was es Neues gibt. Es ist garantiert für jeden was dabei!!!  Und wenn nicht - verfassen Sie selbst einen Beitrag oder machen Sie Vorschläge für eine neue Kategorie. Oder komentieren Sie die geposteten Beiträge - auch Korrekturvorschläge sind willkommen.  Seien Sie aktiv und rege - nur so gehts vorwärts!  In diesem Sinne!  Ihre Pia Vohl ( hilfe@buchfuehrung-limburg.de )    
 ]]></description><pubDate>Mon, 10 Oct 2011 18:08:05 +0100</pubDate><category>Wie werde ich Unternehmer?</category></item><item><title>Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt!</title><link>http://iloapp.buchfuehrung-limburg.de/blog/www?Home&amp;post=0</link><description><![CDATA[   Lohnsteuer: Freibeträge für 2012 neu
beantragen (OFD)  

  Hintergrund:  Arbeitnehmer, die einen Freibetrag
auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen bei ihrem
"Wohnsitz-Finanzamt" einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen.
Die hierdurch bewirkte Erhöhung des monatlichen Nettogehalts kann sich positiv
auf andere staatliche Leistungen, wie beispielsweise das Elterngeld, auswirken. 
 
 Hierzu führt die Behörde weiter aus:  Die gewohnte Lohnsteuerkarte auf
farbigem Karton gibt es nicht mehr. Für 2012 müssen daher die Freibeträge
grundsätzlich neu beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn keine höheren
Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt werden sollen. In diesen Fällen ist
weiter ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ausreichend.
Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene müssen nur dann neu
beantragt werden, wenn sie nicht bereits in der neuen elektronischen Datenbank
(ELSTAM) gespeichert sind (z.B. wenn das Gültigkeitsdatum für den Freibetrag
abgelaufen ist). Die Speicherung der sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale in
der Datenbank ersetzt künftig die auf der alten Papier-Lohnsteuerkarte
enthaltenen Informationen. 
 
Der Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren muss bis spätestens 30.11.
des betreffenden Kalenderjahres beim Finanzamt gestellt werden. Für 2012 ist
damit der 30.11.2012 der letzte Termin. Gründe, die zu einer Ermäßigung der
Lohnsteuer führen können: hohe Werbungskosten (z. B.
 Fahrtkosten zur Arbeit), außergewöhnliche Belastungen
 und Sonderausgaben (Voraussetzung: diese müssen mindestens 600 Euro pro
 Jahr betragen), Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen an
 geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten, Pauschbeträge für behinderte
 Menschen und Hinterbliebene, haushaltsnahe Dienstleistungen, Verluste und Geringverdiener 


 Im
Rahmen dieses Antragsverfahrens müssen die Steuerermäßigungsgründe nachgewiesen
oder glaubhaft gemacht werden. Das Finanzamt berechnet dann die
voraussichtliche Steuerermäßigung und stellt diesen Betrag den Arbeitgebern in
der elektronischen Datenbank zum Abruf bereit. Der Arbeitgeber kann daraufhin
die Lohnsteuerabzüge unter Beachtung der Freibeträge ermitteln. 
 
 Beispiel:  Der monatliche Bruttoarbeitslohn beträgt 1.800 EUR. Der
eingetragene Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte beläuft sich auf 210 EUR
monatlich. Der Arbeitgeber versteuert dann nicht 1.800 EUR, sondern 1.590 EUR
(1.800 EUR abzüglich 210 EUR). 
 
 Quelle:  OFD Koblenz, Pressemitteilung v. 21.9.2011 
 ]]></description><pubDate>Mon, 10 Oct 2011 13:56:21 +0100</pubDate><category>Buchhaltung</category></item></channel>
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